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segelyacht charter versicherung

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Versicherungen beim Chartern einer Yacht – darauf sollte man unbedingt achten.

Ein beitrag von.

Andreas Medicus

Andreas Medicus

Andreas Medicus ist leidenschaftlicher Segler und geschäftsführender Gesellschafter der Hamburger Yacht-Versicherung Schomacker. Er kennt die Branche seit über 20 Jahren und hat diverse Chartertörns im Kielwasser. Außerdem ist er Eigner einer Fahrtensegelyacht vom Typ Forgus 35.

Welche Charter-Versicherungen werden gebraucht?

Wer ein Schiff chartert, freut sich für gewöhnlich auf ungetrübten Segelspaß und eine tolle Zeit in einem attraktiven Revier. Damit die Rechnung am Ende auch aufgeht, sollte spätestens nach Vertragsabschluss mit der Charteragentur oder dem Anbieter über die passenden zusätzlichen Versicherungen nachgedacht werden.

Doch wie findet man sich im Dickicht des Kleingedruckten zurecht? Welche Versicherungen werden wirklich gebraucht und welche Versicherungen sind weniger wichtig? Mit diesem Beitrag möchte ich ein bisschen Licht ins Thema bringen und aufzeigen, worauf man achten sollte.

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Welche Versicherungen bestehen durch den Vertragsabschluss?

Durch den Abschluss des Chartervertrages werden bereits indirekt Versicherungen abgeschlossen, die bei einem Vorfall während des Törns von großer Relevanz sein können. Dies sind im Wesentlichen die Kaskoversicherung für Schäden am Charterschiff und die Haftpflichtversicherung für die Ansprüche Dritter aus Schäden.

Diese Versicherungen sollte der Eigentümer der Yacht respektive der Flottenbetreiber für die Charteryacht abgeschlossen haben. Als Kunde muss man also darauf vertrauen, dass diese Versicherung auch wirklich abgeschlossen ist und der zugehörige Versicherungsschutz besteht. Wenn Zweifel bestehen, kann man als Kunde durchaus bei dem Charteranbieter nachhaken, ob diese Versicherungen auch tatsächlich und, gerade was die Haftpflicht angeht, in ausreichender Höhe bestehen.

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Skipper-Haftpflichtversicherung

Das Vorhandensein der Kaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung suggeriert eine trügerische Sicherheit. Nicht selten fragen mich Kunden, was denn eigentlich noch passieren kann, wenn ein Schaden mit der Charteryacht verursacht wird – schließlich bestehen ja eine Kaskoversicherung und eine Haftpflichtversicherung. Theoretisch stimmt das. In der Realität ist es jedoch leider nicht so einfach. Dazu ein paar Beispiele:

Sollte der Flottenbetreiber die Versicherungsprämien für die Yacht nicht bezahlt haben, besteht im schlimmsten Fall gar kein Versicherungsschutz. Das ist mehr als ärgerlich. Allerdings kann dieser Fall durch den Abschluss einer zusätzlichen Skipper-Haftpflichtversicherung zumindest in Teilen aufgefangen werden. Über diese Versicherung haben der Skipper und seine Crew im Rahmen des Vertrages immerhin einen Haftpflichtversicherungsschutz, der allerdings immer nachrangig einspringt (also zunächst leistet immer die Haftpflichtversicherung der Charteryacht, danach erst die Skipper-Haftpflicht).

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Hinzu kommt, dass insbesondere bei ausländischen Versicherungsanbietern die Versicherungssummen oftmals nicht ausreichen und zudem eine verhältnismäßig hohe Selbstbeteiligung besteht – auch für diese Fälle springt die Skipper-Haftpflichtversicherung ein. Sie schließt die Deckungslücke.

Mehr noch: Beim Chartern kann es durchaus vorkommen, dass Personen- und Sachschäden entstehen, bei denen Ansprüche der Crewmitglieder untereinander oder gegen den Skipper entstehen. Verletzt sich zum Beispiel durch eine unangekündigte Halse ein Crewmitglied und stellt Ansprüche an den Rudergänger, sind diese Schadenersatzforderungen im Rahmen des Vertrages über die Skipper-Haftpflichtversicherung gedeckt.

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Nicht zu unterschätzen sind auch Schäden an der Charteryacht. Hier gibt es zwei Szenarien, bei denen die Skipper-Haftpflicht durchaus von Bedeutung ist.

Zum einen hilft sie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Stellt beispielsweise der Eigner der Charteryacht Forderungen zur Schadenbegleichung an die Crew, die diesen Schaden aber nicht verursacht hat, kümmert sich die Skipper-Haftpflichtversicherung im Rahmen des Vertrages darum, dass diese Ansprüche abgewehrt werden.

Zum anderen hilft die Skipper-Haftpflichtversicherung weiter, wenn Schäden an der Charteryacht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Grobe Fahrlässigkeit wird in der Regel mit der Inkaufnahme eines möglichen Schadens definiert – man verhält sich also so, dass der gesunde Menschenverstand einem sagt, dass ein Schadensfall eintreten könnte, man lässt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt grob außer Acht, sehr schnell ist dieses anzunehmen, wenn Alkohol im Spiel ist. In diesen Fällen wird nicht selten die Regulierung durch den Kaskoversicherer bei einem Schaden an der Yacht abgelehnt oder gequotelt. Genau dafür springt dann die Skipper-Haftpflichtversicherung im Rahmen des Vertrages ein.

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Tipp: Führt ein Schaden an der Yacht dazu, dass für die nachfolgende Chartercrew der Törn ausfällt, sollte dies im Rahmen der Skipper-Haftpflichtversicherung bis 25.000 Euro gedeckt sein. Darauf würde ich beim Abschluss achten.

Mit anderen Worten: Es gibt viele gute Gründe, eine gültige Skipper-Haftpflichtversicherung beim Chartern im Gepäck zu haben. Abhängig vom Anbieter und Typ sowie von der Größe der Yacht kostet diese Versicherung pro Jahr um die 70 Euro (Segelyacht) oder zwischen 120 und 160 Euro (Motoryacht). Für Wochenendtörns gibt es auch eine günstige 3-Tage-Deckung.

Dazu noch ein Hinweis: Ist der Skipper selbst Eigentümer einer Yacht, kann eine Skipper-Haftpflichtversicherung in seiner Yacht-Haftpflichtversicherung enthalten sein. Hier gilt es allerdings, den genauen Deckungsumfang zu prüfen: Ist eventuell nur der Skipper (also der Versicherungsnehmer der Yacht-Haftpflichtversicherung) abgesichert? Dann macht der Abschluss einer Skipper-Haftpflichtversicherung trotzdem Sinn, um auch die restliche Crew einzuschließen.

Skipper-Rechtsschutzversicherung

Eine sinnvolle Ergänzung der Skipper-Haftpflichtversicherung ist die Skipper-Rechtsschutzversicherung. Sie kann nur in Verbindung mit der Skipper-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Der Aufpreis beträgt zwischen 10 Euro (Segelyacht) und 20 Euro (Motoryacht) für die Jahresdeckung.

Die Aufgabe der Skipper-Rechtsschutzversicherung ist es, für anwaltliche Unterstützung bei juristischen Auseinandersetzungen zu sorgen, die gerade im Ausland dringend erforderlich sein kann. Häufig wird sie benötigt, wenn es um die Durchsetzung eigener Ansprüche bei einer Kollision gegen den Schadenverursacher geht. Aber auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Motorboot mit fälschlicher Messung kann ein Thema sein.

Wie wichtig ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Gleich vorweg: Ich persönlich halte das für eine sehr wichtige Versicherung, da Chartertörns normalerweise nicht preiswert sind. Fällt der Skipper vor dem Törn aus, kann eventuell die gesamte Crew nicht in den Urlaub starten und hängt auf den Kosten. Das wäre ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Ebenso ist der Abbruch des Törns gedeckt, wenn der Skipper beispielsweise mit einer Lebensmittelvergiftung von Bord muss. Das gilt anteilig auch, wenn ein Crewmitglied ausfällt.

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Gegen Aufpreis kann auch abgesichert werden, dass die komplette Reise storniert wird, wenn statt des Skippers ein beliebiges Crewmitglied ausfällt – ein für Familien nicht selten interessantes Szenario. Dieser Schutz kostet daher auch etwas mehr Prämie, weil das Risiko für den Versicherer höher ist, als wenn nur der Skipper samt Familie über den vollen Charterpreis abgesichert ist.

Inwieweit neben den Chartergebühren auch die individuellen Kosten für An- und Abreise eingeschlossen werden können, hängt vom Vertrag ab. Wichtig ist in meinen Augen die Absicherung des vollen Reisepreises.

Die Kosten der Versicherung starten bei etwa 40 Euro für einen Reisepreis von 1.000 Euro. Die Prämie ergibt sich aus dem Reisepreis und der Anzahl der Personen. Ganz wichtig für die Reiserücktrittsversicherung: Die Abschlussfristen müssen beachtet werden! Bei acht Wochen von Buchung bis zum Reiseantritt liegt die Abschlussfrist bei 14 Tagen. Je nach Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt weichen die Fristen ab, denn häufig werden Chartertörns schon sehr frühzeitig gebucht. In diesen Fällen verlängert sich die Frist, in der der Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung möglich ist. So ist beispielsweise bei einer Reise, die länger als 24 Wochen im Voraus gebucht wird, der Abschluss der Versicherung noch bis 84 Tage nach der Reisebuchung möglich. Für den Fall, dass weniger als 30 Tage zwischen Buchung und Reiseantritt liegen, muss diese Versicherung direkt bei der Buchung abgeschlossen werden.

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Was passiert, wenn der Charter-Anbieter insolvent ist?

Diese Lücke kann durch die Insolvenz-Versicherung, die in Verbindung mit der Reiserücktrittversicherung abgeschlossen werden kann, abgesichert werden. Sollte also die Yacht aufgrund von Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Eigentümers oder Betreibers nicht zur Verfügung gestellt werden, gibt es das Geld im Rahmen des Vertrages zurück.

Wofür ist die Kautionsversicherung?

Fast alle Vercharterer verlangen vor Übernahme der Yacht eine Kaution zur finanziellen Absicherung von potentiellen Schäden – und die passieren leider manchmal sehr schnell. Damit der Urlaub nicht mit Unmut endet, gibt es die Kautionsversicherung. Behält die Charterfirma die hinterlegte Kaution ein, ist dies über die Kautionsversicherung gedeckt.

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Die Teilnahme an Regatten mit der Charteryacht kann eingeschlossen werden, ebenso kann die Mitnahme einer zahlenden Crew versichert werden.

Es ist eigentlich naheliegend, aber ich möchte es der Form halber erwähnen, dass die Kosten für Reinigung, Miete für Bettzeug, Kraftstoffverbrauch oder auch die Auflösung einer Fäkalientankverstopfung nicht von der Kautionsversicherung gedeckt sind. Auch dann nicht, wenn diese über die Kaution abgerechnet werden.

Abhängig von der hinterlegten Kaution, kostet die Kautionsversicherung je nach Anbieter zwischen 75 Euro (500 Euro Kaution) bis 685 Euro (8.000 Euro Kaution). Für eine Zusatzprämie von 20 Euro kann das Beiboot mit eingeschlossen werden. Höhere Kautionssummen können auf Anfrage abgesichert werden.

Hinweis: Die Kaution muss dennoch hinterlegt werden, es wird eine Garantieurkunde ausgestellt, dass die Kaution im Schadenfall zurückgezahlt wird.

Wichtig: Die Schadenmeldung muss spätestens einen Monat nach Ende des Törns eingereicht werden.

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Unfallversicherung

Ist kein ausreichender Unfallschutz vorhanden, können mit dieser Versicherung wahlweise der Skipper und die Crew oder nur der Skipper versichert werden. Viele Segler meinen, dass eine der klassischen Unfallversicherungen auch alle Unfälle beim Segeln abdeckt. Das ist nicht immer der Fall.

In einer Wassersport-Unfallversicherung sind ergänzend zu anderen Versicherungen auch wassersporttypische Unfälle eingeschlossen. Beispielweise: Tauchunfälle, Unfälle bei der Benutzung von Beibooten, Bergekosten (falls ein Patient von Bord geholt werden muss – auch bei Herzinfarkt oder Schlaganfall), Suchaktionen (falls ein Crewmitglied über Bord gegangen ist) sowie das Abbergen aus Seenot.

Die versicherte Summe wird im Schadenfall durch die Anzahl der anspruchsberechtigten Personen geteilt. Die Prämien variieren je nach Anbieter, Versicherungssumme und Dauer der Versicherung (für einen Törn von maximal vier Wochen bis hin zur Jahresdeckung) zwischen etwa 20 Euro und 200 Euro.

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Das Dickicht der Versicherungen ist am Ende des Tages gar nicht so kompliziert, wie es scheint und auf Basis der vorstehenden Erläuterungen sollte es möglich sein, die passende Versicherung für den eigenen Törn zu finden.

Tipp: Der Abschluss der Versicherungen (bis auf die Reiserücktrittsversicherung) ist genau genommen auch noch in letzter Minute am Steg während der Übergabe möglich. Einfach per Smartphone im Chartershop auf www.schomacker.de die gewünschte Leistung auswählen und mit PayPal oder Kreditkarte zahlen. Die Policen werden dann sofort per E-Mail verschickt.

Weitere Infos unter: www.schomacker.de

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Hamburger yacht-versicherung schomacker.

guest

Eine richtige Absicherung ist unglaublich wichtig. Es kann so schnell etwas passieren, da ist es gut, wenn die richtige Versicherung vorliegt, daher muss man sich ind iesem Bereich unbedingt ausführlich informieren ( https://www.finanznachrichten.de/ )

Christian

Hallo, ein interessanter und guter Beitrag. Vielen Dank!

Aber bereits im zweiten Absatz (…”Wenn Zweifel bestehen, kann man als Kunde durchaus bei der Charteragentur nachhaken, ob diese Versicherungen auch tatsächlich und, gerade was die Haftpflicht angeht, in ausreichender Höhe bestehen”…) eine Anmerkung von mir.

Selbst wenn ich mir als Charterkunde die Versicherungspolice zur Kontrolle senden lasse, weiss ich noch nicht, ob der Eigner auch tatsächlich die Versicherungsbeiträge bezahlt hat.

Armin

Leider versuchen immer mehr Charterfirmen z.B. “Athenian Yachts Enterprises s.a., Greece” zusätzliches Geld mit der sogenannten “Kautionsabgeltung” zu machen.

So muss ich für die Saison 2023 pro Woche 350 EUR Kautionsabgelung für eine Sun Odyssey 469 bezahlen und zusätzlich für den Törn 500 EUR Kaution hinterlegen.

2020 habe ich für das gleiche Schiff 3.000 EUR Kaution hinterlegt. Die Versicherung für den 2wöcheigen Törn hatte mich damals 210 EUR gekostet.

Lava Charter

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Das Phänomen der Vergesslichkeit tritt ein, wenn Sie mit Ihrer gecharterten Yacht und Ihren Freunden, die erst zum gelungenen Bootsurlaub beitragen, auf den Gewässern Ihrer Träume schippern. Es ist das Freiheitsgefühl, das uns vergessen lässt, dass die gecharterte Yacht nicht die unsere ist. Und wie schnell ist es passiert? Ein Segel reißt, die Schraube berührt den Grund oder unsere Ferienyacht bekommt ein paar Kratzer ab. Verständlicherweise sichert sich der Yachteigner vor unliebsamen Überraschungen ab und erhebt eine Schutzgebühr, die Kaution. Findet er nach Ihrer Rückkehr vom Traumurlaub auch nur die kleinsten Schäden, wird er diese Kaution ganz oder teilweise einbehalten. Dagegen sind Sie mit einer Charterkautionsversicherung bestens abgesichert. Nutzen Sie die Vorteile unserer attraktiven Kautionsversicherung für Skipper & Crew.

Deckungsumfang

Es gilt der teilweise oder völlige Einbehalt der Charterkaution durch den Eigner/Vercharterer infolge von Verlust oder durch den privaten Versicherungsnehmer oder seiner Crew schuldhaft herbeigeführten Beschädigungen der gecharterten Yacht als versichert. Versicherungsleistung: Die Wiedergutmachung des Schadens in Geld bis zur Höhe der Versicherungssumme. Der Selbstbehalt liegt bei 10% der Kautionssumme, min. jedoch bei 100,- EUR. Bei Einschluss des Regattarisikos liegt der Selbstbehalt bei 15% der Kautionssumme, min. jedoch bei 300,- EUR.

Einfaches Preismodell

Zur Ermittlung der Versicherungsprämie für unsere Charterkautionsversicherung werden lediglich zwei Informationen benötigt:

  • Soll es sich um eine Törndeckung oder eine Jahresdeckung handeln?
  • Wie hoch ist die Kautionssumme (bei Jahresdeckung die höchste, zu erwartende Kautionssumme)

TörndeckungJahresdeckung
Kautionssumme bis 3.000 €8 %15 %
Kautionssumme über 3.000 €7 %13 %
Mindestprämie75,- €100,- €
Regattarisikozzgl. 15 %zzgl. 15 %

Wir erheben zusätzlich eine einmalige Policierungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer.

Beispielrechnungen:

Ein Törn mit einer Kautionssumme von 2.750 € ohne Regattarisiko: 2.750,- € x 0,08 = 220,- € Sofern das Regattarisiko eingeschlossen werden soll, gilt folgende Rechnung: 2.750,- € x 0,08 x 1,15 = 253,- € Ein Törn mit einer Kautionssumme von 900 € ohne Regattarisiko: 900,- € x 0,08 = 72,- € Die errechnete Prämie liegt unter der Mindestprämie . Somit beträgt die Prämie 75,- €

Für Yachtversicherung

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Für Skipper & Crew

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  • Skipper & Crew Versicherungspakete
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EIS - European Insurance & Services GmbH Scharfe Lanke 109-131 D-13595 Berlin Tel: +49 (0)30 214 082 -0 Mo.-Fr.: 9:00 - 18:00 Uhr (außer an Feiertagen) [email protected]

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Skipperhaftpflichtversicherung

Da ihre private Haftpflicht i.d.R. Boote oder Yachten nicht versichert hat, ist die Skipperhaftpflicht unserer Meinung nach die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie haftet für Personen und Sachschäden an Dritten "quasi" unbegrenzt.

Charter-Kautionsversicherung

Sie leistet bei Schäden an der von Ihnen gecharterten Yacht, z.B. bei Lackkratzer, Segel-, Motor-, Getriebeschäden oder Verlust eines Fenders etc., wenn die Chartergesellschaft die geleistete Kaution ganz oder teilweise einbehält.

Reiserücktrittskostenversicherung

Kann der Skipper durch ein versichertes Ereignis die Reise nicht antreten, werden die Kosten für den gesamten Charter-Segeltörn erstattet. Bei Crewmitgliedern wird dessen Anteil erstattet. Der Reiseabbruch ist immer mitversichert.

Insolvenzversicherung (inkl. Reiserücktritt)

Zusätzlich versichert ist die Insolvenz des Charteryachtbetreibers. Diese Charterversicherung empfehlen wir sehr, wenn Sie keinen Sicherungsschein erhalten.

Insassenunfallversicherung

Deckt nicht nur Folgekosten für Unfälle ab, die der Skipper oder Crewmitglieder während des Törns erleiden. Auch Bergekosten bei Herzinfarkt oder Schlaganfall gelten mitversichert.

Auslands-Reise-Krankenversicherung

Wir empfehlen immer eine Jahresdeckung, damit sind Sie bei Krankheit im Ausland gut abgesichert. Bitte sprechen Sie uns an.

FAQ Charterversicherungen

Die wichtigsten Informationen zu unseren jeweiligen Charterversicherungen finden Sie auch auf den Produkt-Bestellseiten, zu denen Sie oben gelangen. Wir akzeptieren Überweisung, PayPal, Kreditkarte und Paydirekt. 

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Reiserücktrittskostenversicherung?

Wenn der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst wurde, sind es 20 %, mindestens 25,- Euro pro Person.

Bei jedem anderen Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt von 25,- Euro pro Person.

Der Selbstbehalt entfällt, wenn aufgrund einer unerwartet schweren Krankheit eine vollstationäre Krankenhausbehandlung erforderlich wurde.

Kann ich eine Reiserücktrittskosten-Versicherung auch dann noch abschließen, wenn ich in 3 Wochen in Urlaub fahre?

Ja, aber nur, wenn die Buchung kurz vorher stattfand. Der Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung muss sofort bei Buchung der Reise erfolgen.

Muss ich die 6-Wochen-Nutzung bei der erw. Skipperhaftpflicht-Versicherung melden?

Nein, da vertrauen wir unseren Kunden, dass Sie wirklich nur 6 Wochen im Jahr fahren!

Kann ich die Skipperhaftpflicht-Versicherung verlängern bzw. aufstocken?

Verlängerung und Aufstockung sind kein Problem. Es wird einfach der Differenzbetrag nachbezahlt.

Bin ich unterversichert, wenn ich eine Kautionsversicherung wähle, die unter der tatsächlich hinterlegten Kaution entpricht?

Ja, das kann zu Problemen bei der Schadensregulierung führen. Die angekreuzte Kautionssumme darf nicht niedriger sein als die tatsächlich hinterlegte Kaution.

Was muss ich tun, wenn ich einen Schaden habe?

Der Schaden muss unverzüglich:

- per Telefon: 040 / 369849 - 49

- Fax: 040 / 369849 - 11

- Mail: charter@schomacker . de

oder am besten mit einem Schadenformular gemeldet werden.

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Die 4 Besten Skipperversicherungen

Schütze dich und deine crew vor vermögensschäden bei persönlicher haftung, welches sind die wichtigsten risiken, gegen die sich ein charterskipper versichern sollte, welche sind die typischen yachtcharter-versicherungspakete, welche versicherungsgesellschaften bieten pakete für bareboat-charter von yachten an, hier finden sie eine übersicht über die pakete der yachtcharter-versicherungsanbieter:.

Insurance PackageEIS InsuranceSchomackerYacht-PoolPantaenius
Versichert sind Schäden an der Yacht, die nicht durch die Kaskoversicherung des Bootes gedeckt sind, sowie Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Ansprüche der Besatzung, Kaution bei Beschlagnahme der Yacht und Ansprüche bei Charterausfall. Die Prämie beginnt bei 65 € und steigt mit der Bootsgröße, dem Bootstyp und der Versicherungssumme auf bis zu 130 €. Dauer pro Törn.

Ähnlicher Versicherungsschutz wie EIS mit anderen Grenzen. Eingeschränkt für EU-Bürger und Norwegen (außer Italiener). Prämie ab 180 € pro Jahr. Auch Wochenendmieten und bis zu 6-wöchige Törns versicherbar.

Versicherte Haftpflichtrisiken ähnlich wie bei EIS und Schomaker. Regatten und gewerbliche Skipper/Besatzungen nur auf Anfrage. Jährliche Deckung von 5 Mio. € ab einer Prämie von 100 € (Segelboote) und 170 € (Motorboote).Nur für Skipper, die in der EU oder der Schweiz ansässig sind. Startet mit reiner Skipperhaftpflicht ab 21 € pro Charterwoche für Segelboote bis 15 Meter Länge. Die versicherten Risiken können auf dem Antragsformular individuell ausgewählt werden. Zusätzliche Risiken können auf dem Antragsformular individuell hinzugefügt werden. Optionen für gewerbliche Skipper und Regatten online verfügbar.
Sie deckt Situationen ab, in denen die Charterkaution teilweise oder vollständig vom Eigentümer einbehalten wird. Prämie: 7-8% des Kautionsbetrags für einzelne Törns und 13-15% für ein ganzes Jahr. Regattarisiken + 15%. Der Selbstbehalt beträgt 10% der Kaution, mindestens 100 EUR.Prämie zwischen 15 % und 8,6 %, die mit steigender Kautionshöhe sinkt. Dauer: reisespezifisch. Ausgeschlossen sind folgende Staatsbürger: US, CA, RU oder UA.Schutz für Skipper und Crew. Die Prämien, die ein ganzes Jahr abdecken, beginnen bei 15,5% und sinken mit steigenden Kautionsbeträgen auf 10,8%. Selbstbeteiligung von 5 %, mindestens 50€.Kautionen bis zu 20.000 € online abschließbar. Versicherungsdauer: reisespezifisch. Die Prämien beginnen bei 10 % des Einzahlungsbetrags und sinken bei steigenden Einzahlungsbeträgen auf 5 %.
Deckt bis zu 100% der Reisekosten, kein Selbstbehalt. Prämie: 3-5% der gebuchten Reisekosten. Dauer: Per Törn oder ganzjährige Deckung wählbar.Es gilt ein Selbstbehalt. Prämie: 5-8% des gebuchten Reisepreises. Dauer: Per Törn. Für EU-Bürger außer CY, SK und MT.Selbstbehalt von 20% - auf Anfrage auch ohne Selbstbehalt möglich Prämie: 4,7% des gebuchten Reisepreises. Dauer: Per Törn. Weltweiter Versicherungsschutz.Deckt bis zu 100% der Charter-, Flug-, Transfer- und Hotelkosten, auch anteilig. Prämie: 4-6% des gebuchten Reisepreises ohne Selbstbehalt. Dauer: Per Törn.
Deckt den Verlust der Chartergebühr aufgrund der Insolvenz des Vercharterers. Prämie 2,1% des gebuchten Charterpreises + 15 € Steuer. Die maximal versicherte Chartergebühr beträgt 5.000 €/Woche oder 15.000 € pro Reise.Deckt den Verlust der Chartergebühr aufgrund der Insolvenz des Vercharterers. Prämie 6-9% des gebuchten Charterpreises. YachtPool bietet eine ähnliche Absicherung durch einen sogenannten "Sicherungsschein". Dieser kann über akkreditierte Charterunternehmen bezogen werden und hat ähnliche Deckung wie eine slbst abgeschlossene Reisepreisabsicherung.Nicht angeboten.
Deckt auch gewerbliche Skipper und Crewmitglieder! Versichert sind Schäden an der Yacht, die nicht durch die Kaskoversicherung des Bootes gedeckt sind, sowie Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Ansprüche der Crew, Kaution bei Beschlagnahmung der Yacht und Ansprüche bei Charterausfall. Die Prämie beträgt ab 230 € pro Jahr und steigt mit der Größe des Bootes.Auf Anfrage.Auf AnfrageDas Haftpflichtpaket für gewerbliche Skipper beginnt bei 248 € und reicht bis 1.240 € für das ganze Jahr. Die Prämie steigt mit der Bootsgröße und der Versicherungssumme (3.000.000-10.000.000 €).

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Versicherungen für die Vermietung von Wasserfahrzeugen

Was ist der unterschied zwischen der kautionsversicherung und der skipper-haftpflichtversicherung, welche laufzeit haben diese versicherungen in der regel, was ist ein sicherungsschein, was ist eine skipper-haftpflichtversicherung, was deckt die kautionsversicherung ab, wie funktioniert die reiserücktrittsversicherung, was ist eine reisepreisabsicherung, wer braucht eine berufshaftpflichtversicherung für skipper, was deckt eine haftpflichtversicherung bei einer bootsmiete ab, wie viel kostet die skipper-haftpflichtversicherung, gibt es eine selbstbeteiligung bei der kautionsversicherung, welche faktoren beeinflussen die kosten der reiserücktrittsversicherung, kann ich mit der skipper-haftpflichtversicherung deckung für regatten erhalten, was passiert, wenn die gemietete yacht während des charters beschädigt wird, kann ich eine versicherung für meine besatzungsmitglieder abschließen, gibt es bei diesen versicherungspaketen irgendwelche ausschlüsse, kann ich meine versicherungspolice kündigen, wenn meine reise storniert wird, decken diese versicherungen internationale bootsmieten, gibt es einen unterschied zwischen versicherungen für freizeit- und berufsskipper, wie melde ich im schadensfall eine forderung an, gibt es bei diesen versicherungspaketen zusätzliche leistungen, wie wähle ich das richtige versicherungspaket für meine bedürfnisse.

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COMMENTS

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